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Holz- & Textile Prallwände

Die wichtigsten Vorschriften für den Bau und Ausbau von Sporthallen sind in der DIN 18032, Teil 7, u und die Unfallverhüttungsvorschriften der Unfallkassen festgehalten.

Der Bau von Sporthallen ist in der DIN 18032 geregelt. Hier gelten Sporthallen als „Hallen und Räume für Sport und Mehrzwecknutzung“ und die Wände und Einbauten müssen nach dieser Norm so beschaffen sein, dass sie nicht beschädigt oder zerstört werden.

Nach GUV –V S 1 (Unfallverhütungsvorschrift Schulen) Sportstättenbau §18 und der DIN 58125 sind „Oberflächen von Hallenstirnwänden bis zu einer Höhe von 2,00 Meter ab Oberkante Sportboden so auszubilden, dass Verletzungsgefahren beim Aufprall für Sportlerinnen und Sportler vermindert werden“. Das heißt, die Hauptspielrichtungen müssen kraftabbauend und absolut flächenbündig ausgebildet sein.

Kraftabbauenden Wandverkleidungen in Sporthallen dienen der Unfallverhütung und dem Schutz der Nutzer. Hierbei wird zwischen flächen- und punktelastischen Prallwänden unterschieden. Flächenelastische Prallwände bestehen aus einer aufpralldämmenden Tragkonstruktion aus Holz oder Metall, welche mit allen gängigen Holzarten, MDF-Platten oder Multiplexplatten bekleidet werden können.

Punktelastische Prallwände bestehen aus einem ca. 15 Milimeter geschlossenzelligem, dauerelastischem PE-Schaum der mittels Flammkaschierung mit einem textilen Oberbelag absolut trennfest verbunden wird. Dieser kann dann entweder direkt auf einen vorbereiteten glatten Untergrund oder auf eine ballwurfsichere Unterkonstruktion verklebt werden.